Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und eine aktuell gültige G26.3.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz


Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung, Atemschutzgeräteträger sowie die Funktion Atemschutzgerätewart/Stellvertretung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung und Pflege von Atemanschlüssen und Lungenautomaten, sowie Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten nach Übungen oder Einsätzen ohne thermische Belastung.