Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung, Atemschutzgeräteträger sowie die Funktion Atemschutzgerätewart/Stellvertretung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung und Pflege von Atemanschlüssen und Lungenautomaten, sowie Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten nach Übungen oder Einsätzen ohne thermische Belastung.