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Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung, Atemschutzgeräteträger sowie die Funktion Atemschutzgerätewart/Stellvertretung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung und Pflege von Atemanschlüssen und Lungenautomaten, sowie Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten nach Übungen oder Einsätzen ohne thermische Belastung.


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